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   AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09   

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https://dejure.org/2010,81239
AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09 (https://dejure.org/2010,81239)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 21.01.2010 - 48 C 1020/09 (https://dejure.org/2010,81239)
AG Ahrensburg, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 48 C 1020/09 (https://dejure.org/2010,81239)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten verurteilt

 
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  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09
    Nur wenn insoweit Anlass besteht, die Erstattungsfäigkeit des Unfallersatztarifs in Frage zu stellen, besteht die Pflicht, sich auf dem Markt nach günstigeren Tarifen zu erkundigen (vgl, etwa BGH , NJW 2006 360 361 = NZV 2006, 139; Wagner, NJW 2006, 2289, 2290).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 13.6. 2006 - VI ZR 161/05 = NJW 2006, 2621 m. w. N.), der sich das Gericht anschließt, kann der Geschädigte vom Schädiger; bzw. von dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09
    Im Hinblick auf die Höhe des danach vorliegend erstattungsfähigen Normaltarifs begegnet es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Tatrichter diese gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels (sog. Modus) des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt (vgl. z.B. BGH , Versäumnisurteil vom 4.7. 2006 -VI ZR 237/05 = NJW 2006, 2693 ff.; BGH , Urteil vom 30.1.2007 - VI ZR 99/06 = NJW 2007, 1124 ff.).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09
    Im Hinblick auf die Höhe des danach vorliegend erstattungsfähigen Normaltarifs begegnet es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keinen Bedenken, wenn der Tatrichter diese gemäß § 287 ZPO auf der Grundlage des gewichteten Mittels (sog. Modus) des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt (vgl. z.B. BGH , Versäumnisurteil vom 4.7. 2006 -VI ZR 237/05 = NJW 2006, 2693 ff.; BGH , Urteil vom 30.1.2007 - VI ZR 99/06 = NJW 2007, 1124 ff.).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09
    Zwar darf die Schadenshöhe, wie der Bundesgerichtshof zutreffend ausgeführt hat ( BGH, Urteil vom 11 3 2008, Az.: VI ZR 164/07 = SVR 2008 Heft 6, S. 217), nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden.
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus AG Ahrensburg, 21.01.2010 - 48 C 1020/09
    Nach der zutreffenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, Urteil vom 0203.2007, Az.: 19 U 181/06 = NZV 2007, 199 ff.), der sich auch das erkennende Gericht anschließt, ist hierbei bei längerer Mietzeit jedoch nicht allein auf den Tagesmietpreis abzustellen, sondern auf eine der Mietdauer entsprechende Kombination der verschiedenen Wochen-, Mehrtages- und Einzeltagestarife.
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